AGB

AGB

AGB PROCHUCHI bei Kraftberg AG

1. Gewährleistung bei Mängeln

1.1 Unvollkommenheiten, welche geringfügig sind, gelten, solang sie den Gebrauch der Küche nicht beeinträchtigen, nicht als Mängel.
1.2 Unvollkommenheiten, welche innerhalb der SIA Normen liegen, werden nicht als Mängel angesehen.
1.3 Die Rügefrist beträgt 2 Jahre, ab Abnahme der Küche.

 

2. Gültigkeit der Offerte

2.1 Die Auftraggeber können innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf die Offerte zurückgreifen.
2.2 Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber, mündlich oder schriftlich, ist ein Rücktritt vom Auftrag nicht mehr möglich. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die komplette Küche aufzukommen.

 

3. Angebot und Angebotsunterlagen

3.1 Alle Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe, sowie Muster, sind während des ganzen Projektes Eigentum des Auftragnehmers.
3.2 Wird der Prochuchi der Auftrag nicht erteilt, so ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen weiterzuverwenden und weiterzureichen.
3.3 Kommt es nach Erstellung aller Dokumente nicht zur Auftragserteilung (siehe Punkt 3.1), müssen die Auftraggeber für die Aufwandskosten aufkommen.

 

4. Preisanpassungen

4.1 Preise von Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeiten werden in der Auftragsbestätigung nicht vereinbart und können nachträglich verrechnet werden.
Aufgrund erschwerender Umstände, welche bei der Erstellung der Auftragsbestätigung, für den Auftragnehmer nicht absehbar waren oder nicht mit dem Auftragsnehmer abgeklärt wurden, können nachträglich zusätzliche Aufwandkosten entstehen.
4.2 Für Planungen und Änderungen der gesamten Küche, erfolgt ein angemessener Preisaufschlag, welcher auf den Aufwand der Änderung bezogen ist.
4.3 Preisanstiege durch Zulieferer, werden von den Auftraggebern übernommen.

 

5. Lieferfrist

5.1 Die vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehältlich unvorhersehbarer Umstände, zu denen Krieg, politische Unruhen, Umwelteinflüsse und Verzug unserer Zulieferer gehören.

 

6. Garantie

6.1 Geräte: Nach Hersteller, ab Installation des Gerätes.
6.2 Küchenmöbel: Die Kosten von Reparatur und Ersatz müssen nach fünf Jahren vom Auftraggeber übernommen werden.

 

7. Zahlungsablauf

7.1 Wurde nichts anderes vereinbart, verläuft die Zahlung in drei Akonten. 50 % nach Auftragsbestätigung; 40 % vor der Montage; 10 % nach Beendigung der Montage.
7.2 Kleinaufträge, wie Kleiderschränke, Garderoben, Badmöbel werden, wurde nichts anderes vereinbart, in zwei Teilzahlungen aufgeteilt.
7.3 Die Rechnungen sind jeweils 14 Tage nach Erhalt zu begleichen.
7.4 Der Bezug auf Mängel entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
7.5 Wird der Betrag trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht beglichen, wird auf den Gesamtpreis eine Schadenspauschale von 2 % erhoben.